Rechtsprechung
BGH, 15.04.1997 - VI ZB 7/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auf Grund der Abwesenheit eines Angestellten zur Betreuung eines erkrankten Kindes - Zurechnung des Verschuldens der in der Kanzlei ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 955
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93
Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft
Auszug aus BGH, 15.04.1997 - VI ZB 7/97
Dies war eine Aufgabe, die der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten einer hinreichend geschulten und bisher bewährten Kanzleikraft bedenkenfrei übertragen durfte (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 - NJW 1994, 329; BVerfG NJW 1996, 309 [BVerfG 27.09.1995 - 1 BvR 414/95]).Ein etwaiges Verschulden der als Kanzleikraft tätigen Ehefrau des Prozeßbevollmächtigten ist für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Belang (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 - a.a.O.).
- BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95
Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Überspannung der …
Auszug aus BGH, 15.04.1997 - VI ZB 7/97
Dies war eine Aufgabe, die der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten einer hinreichend geschulten und bisher bewährten Kanzleikraft bedenkenfrei übertragen durfte (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 - NJW 1994, 329; BVerfG NJW 1996, 309 [BVerfG 27.09.1995 - 1 BvR 414/95]). - BGH, 05.02.1992 - XII ZB 92/91
Familiensachen mit gleichem Rubrum - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen …
Auszug aus BGH, 15.04.1997 - VI ZB 7/97
Anerkanntermaßen darf ein Rechtsanwalt aber darauf vertrauen, daß sein sonst zuverlässiges Personal seine Weisungen befolgt (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Februar 1992 - XII ZB 92/91 - NJW 1992, 2488, 2489).
- BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98
Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der …
Veranlaßt der Rechtsanwalt durch eine eindeutige und - soweit geboten - schriftlich niedergelegte besondere Einzelanweisung an sein zuverlässiges und regelmäßig überwachtes Büropersonal die erforderliche Eintragung, so darf er sich darauf verlassen, daß seiner Anweisung auch gefolgt wird (st.Rspr., vgl. etwa BGH, Beschl. v. 9. Juni 1994 - I ZB 5/94, NJW 1994, 2831; v. 22. März 1995 - VIII ZB 2/95, NJW 1995, 1682; v. 15. April 1997 - VI ZB 7/97, NJW-RR 1997, 955; v. 23. (nicht: 13.) April 1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930). - BGH, 10.10.2001 - VIII ZB 25/01
Anforderungen an die Ausgangskontrolle nach Erteilung eines Rechtsmittelauftrags
Zu Unrecht beruft sich die Beklagte in ihrer Beschwerdebegründung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der es auf allgemeine organisatorische Maßnahmen nicht entscheidend ankommt, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 18. März 1998 - XII ZB 180/96, NJW-RR 1998, 1360; BGH, Beschluß vom 15. April 1997 - VI ZB 7/97, NJW-RR 1997, 955; BGH…, Beschluß vom 26. September 1995, aaO).Insoweit ist die Sachverhaltsgestaltung im Streitfall nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen lediglich eine einfache Verrichtung - als letzter Schritt zur Fristwahrung - anstand und sich der Anwalt darauf verlassen durfte, daß dem damit betrauten Büropersonal insoweit kein Versehen unterläuft (z.B. Übersendung eines fertiggestellten Schriftsatzes noch am selben Tag per Telefax an das Gericht; vgl. BGH, Beschluß vom 15. April 1997, aaO; BGH…, Beschluß vom 18. März 1998, aaO;… Senatsbeschluß vom 18. Februar 1998, aaO).
- OLG Koblenz, 13.05.2013 - 12 U 1297/12
Bauhandwerkersicherungshypothek: Eilbedürftigkeit der Eintragung einer Vormerkung …
Dies gilt vor allem dann, wenn das Kanzleipersonal eigenmächtig Handlungen vornimmt, mit denen der Rechtsanwalt nicht zu rechnen braucht (vgl. BGH NJW 2011, 1578; BGH NJW-RR 1997, 955).